Kosten
Anwälte kosten Geld und sollen I(i)hr Geld wert sein.
Deswegen sprechen wir auch offen über unsere Vergütung.
Das Honorar für eine außergerichtliche Beratung wird vereinbart und beträgt je nach Dauer und Schwierigkeit der Beratung zwischen 75 € und 150 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Vergütung für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung wird, wenn hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Über die Höhe dieser Kosten geben wir ebenfalls gerne Auskunft.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt diese in den Angelegenheiten des Arbeits-, Verkehrs- und des allgemeinen Zivilrechtes in der Regel sämtliche Kosten, in Angelegenheiten des Familien- oder Erbrechts allerdings lediglich die Kosten einer Erstberatung.